Presseaussendung: Ausreisebeschränkungen Bezirk Hermagor – FBP Kärnten prüft Sammelklage gegen Land Kärnten.

Die Ausreisebeschränkungen, welche im März über den Bezirk Hermagor verhängt wurden, waren aller Voraussicht nach gesetzeswidrig und haben gegen geltende Grundrechte, als auch gegen geltendes EU- und Verfassungsrecht verstoßen. Das Land Kärnten hat Verordnungen beschlossen und umgesetzt, welche die Wirtschaft geschädigt haben, als auch die Menschen in ihren Grundrechten, welche in der europäischen Grundrechtscharta verankert sind, eingeschränkt und somit diese missachtet und gebrochen.

Nach Prüfung der Umstände, durch unsere Rechtsexperten sehen wir uns hierbei in der Pflicht, gegen dieses Unrecht vorzugehen und werden für die Geschädigten aus dieser Maßnahme, eine Sammelklage einbringen.

Als Beispiel für den Rechtsbruch führen wir folgende rechtliche Grundlagen an:

EU-Grundrechtscharta:

Artikel 45

Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit

(1) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Artikel 8

Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese  Daten  dürfen  nur  nach  Treu  und  Glauben  für  festgelegte  Zwecke  und  mit  Einwilligung  der betroffenen  Person  oder  auf  einer  sonstigen  gesetzlich  geregelten  legitimen  Grundlage  verarbeitet  wer-den.  Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle   überwacht

Weiters greifen folgende Gesetze:

  • Recht auf persönliche Freiheit (BVG persönliche Freiheit; Art. 5 EMRK)
  • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens (Art. 4 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK)
  • Recht der freien Wahl von Aufenthalt und Wohnsitz (Art. 6 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK)
  • Recht auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz)
  • Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit (Art. 12 StGG)

Um Geschädigte Bürgerinnen und Bürger welche durch die Maßnahmen der Kärntner Landesregierung Schaden erlitten haben (wirtschaftlichen, körperlichen oder seelischen) zu vertreten, wurde eine Juristische Plattform geschaffen wo die Einzelfälle geprüft und in eine Sammelklage gefasst werden. Unter der Mailadresse klage@freiebuergerpartei.at können sich Bürger/innen und Betriebe melden, um die Fälle zu prüfen.

Die Kärntner Landesregierung, allen voran LH Kaiser haben billigend wirtschaftliche, als auch gesellschaftliche Schäden in Kauf genommen, was für eine Landesregierung unduldbar ist, wie auch offen betriebener Gesetzes- und Rechtsbruch! Diesen Handlungen treten wir mit allen rechtlichen Mitteln entgegen und verhelfen Geschädigten zu ihrem Recht!