WINDRÄDER IN VORARLBERG? BITSCHI-FPÖ STELLT UNSINNSANTRAG!

Die Landtagsabgeordneten Kerbleder und Allgäuer stellten den Antrag auf Prüfung von Windrädern in Vorarlberg. Somit schlägt die FPÖ in dieselbe Kerbe, wie die Grünen im Land – dies ohne Rücksicht auf das Landschaftsbild, welches komplett verschandelt wird und mit kompletter Ausblendung von Negativfakten zur Windenergie! Man erkennt an diesem Antrag, wie politisch kreativlos, die Bitschi FPÖ ist, denn anstatt wichtige Themen im Landtag voranzutreiben, wird lieber mit den Grünen paktiert um sinnbefreite und zerstörerische Projekte voranzutreiben! Mischt man Grün und Blau, so entsteht bekanntlichermaßen Türkis und diese Farbe steht für volksfremde, nein Volksfeindliche Politik in Österreich.

In den wirren Phantasien der Blau-Grünen Windradfraktionen, soll der Pfänder mit Windrädern zugepflastert werden, als auch andere Standorte evaluiert werden. Wer nun denkt hier zähle der ökologische Gedanke der irrt, denn Windkraft hat erhebliche Negativaspekte und ist für eine Region wie Vorarlberg hochgradig ungeeignet.

Negative Fakten zur Windenergie:

  • Unstetige Energieversorgung
  • Windräder alleine können derzeit keine Kraftwerke ersetzen, lediglich ergänzen
  • Hohe Strompreise wegen unsteter Energieversorgung und schlechter Planbarkeit der Windenergie
  • Hohe Erbauungskosten, hohe Wartungskosten
  • Windräder haben in ihrer Gesamtheit leider einen vergleichsweise riesigen Flächenbedarf
  • Ausgediente Rotoren stellen ein erhebliches Entsorgungsproblem dar
  • Windräder erzeugen Lärm
  • Windkraftanlagen erzeugen Infraschall
  • Windräder erzeugen Lichtreflexionen in ihrer Umgebung und werfen Schatten auf umliegende Häuser
  • Waldrodung/Abholzung für Zufahrtswege und für den Bauplatz von Windrädern
  • Verlust von Ackerland, Anbaufläche und Freiflächen
  • Windräder schaden der Natur und dem Artenschutz Biodiversität ist durch Windenergie in Gefahr
  • Wertverlust von Immobilien, dauerhafte
  • Verschandelung der Landschaft
  • Hoher Materialbedarf an Beton und Stahl bei der Erbauung (hier der Materialbedarf f. 1 Windrad):

260 Tonnen Stahl

4,7 Tonnen Kupfer

1200 Tonnen Beton

3 Tonnen Aluminium

2 Tonnen seltene Erden

Flächenverbrauch pro Windrad ca. 1 Hektar

  • Große Umweltschäden durch seltene Erden
  • Bei der Erbauung von Windrädern muss vergleichsweise viel graue Energie aufgewendet werden
  • Harvard-Forscher: Windkraft könnte Erderwärmung verstärken
  • Rückbau ausgedienter Windräder oft mangelhaft, Altlasten verbleiben oft im Boden

Bei dieser Litanei an Negativaspekten muss man sich die Frage stellen, ob wir das wollen! Ein Verschandelung der Landschaft und erhebliche Eingriffe in die Natur sind für die FBP Vorarlberg klare Ausschlussgründe, diese Energieerzeugungsform abzulehnen. Unser Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung liegt darin, die Energieerzeugung durch Wasserkraft auszubauen. Vorarlberg ist eine, durch Berge geprägte Landschaft, welche auch reich an Wasser ist – alleinig diese Fakten müssen ausreichen, um die Wasserkraft als Zukunft zu sehen! Die Grünen, als auch die FPÖ in Persona Allgäuer und Kerbleder, legen ein kurzsichtiges Denken an den Tag, welches nur eine Körperbewegung auslöst – Kopfschütteln. Vielleicht stellt Hr. Allgäuer, sollten Windräder kommen, Ackerflächen zur Verfügung, um ausrangierte Rotorblätter zu vergraben – dies natürlich kostenlos, da er nun als Initiator dieser Sinnbefreiung gilt! Vorarlberg muss sich für die Zukunft rüsten und auf Energieautonomie setzen. Dies werden wir nicht mit der Windenergie erreichen, sondern ausschließlich mit einem gut ausgebauten Netz, welches durch 100% Ländle-Wasserkraft gespeist wird!

Der FPÖ sei ins Stammbuch geschrieben, dass dieser heuchlerische Versuch von vorgespieltem ökologischem Denken nicht zielführend, sondern entlarvend für die wahren Hintergründe dieses Antrages sind. Vielleicht rechnet der eine oder andere Grundstücksbesitzer mit einem Lukrativen Geschäft? In Vorarlberg und bei den Netzen der Altparteien durchaus möglich – um die Umwelt, den Menschen und nachhaltige Energiequellen geht es unseres Erachtens nach der FPÖ sicher nicht!

TIERSCHUTZGESETZ-NOVELLE – REGIERUNG BEWEIST UNFÄHIGKEIT UND UNWILLIGKEIT!

DIE FBP BEZIEHT STELLUNG!

Grundsätzlich begrüßt die FBP Österreich jegliche Verbesserung im Bereich des Tierschutzes, der Tierhaltung und im respektvollen Umgang mit Tier und Natur, jedoch ist der Bundesregierung mit der Tierschutz-Novelle, welche bis gestern in Begutachtung war, kein großer Wurf gelungen und aus Sicht des Tierschutzes kann von reiner Augenauswischerei gesprochen werden! Diese Novelle zeugt von der Unfähigkeit der zuständigen Ministerien und der Bundesregierung im Gesamten!

So steht die FBP zu den Inhalten der Tierschutzgesetz-Novelle:

Inhalt der Tierschutzgesetz-Novelle:

• Verbot des Schredderns lebendiger Küken und Beschränkung der Tötung männlicher Küken

Haltung FBP: Für jeden normal denkenden Menschen war und ist diese barbarische Art der Tötung abzulehnen und es stellt sich uns die Frage, weshalb es der Gesetzgeber überhaupt solange zugelassen hat, dass lebendige Küken geschreddert werden! Die Grünen sind seit über 2 Jahren in Regierungsverantwortung und haben bis Dato NICHTS gegen diese Barbarei unternommen! Dieses Verbot ist längst überfällig!

Für die FBP Österreich sind sämtliche Formen solcher Tötungen abzulehnen und zu verbieten – dies gilt auch für die SCHÄCHTUNG, welche unnötig Tierleid verursacht und nicht unseren ethischen Grundsätzen entspricht! Die FBP Österreich fordert ein komplettes Schächtverbot, als auch ein Einfuhrverbot von Fleisch, welches durch Schächtungen entstand! Dies fordern wir ausnahmslos, denn der Tierschutz darf durch religiöse Bräuche nicht außer Kraft gesetzt werden!

• Verbot der Tötung und der Verbringung zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich im letzten Drittel ihrer Gravidität (Trächtigkeit) befinden

Haltung der FBP: Auch hier spiegelt sich die Halbherzigkeit wieder, denn wir fordern, dass ein Verbringungsverbot ab Beginn der Trächtigkeit eingeführt wird – einzige Ausnahme Notschlachtungen von verletzten Tieren um diesen Leid zu ersparen, wenn keine Einschläferung vor Ort möglich ist!

• Tierhalteverbot soll künftig auch die Betreuung von Tieren umfassen

Haltung der FBP: Dem schließen wir uns an, jedoch fordern wir im selben Zuge, die härtere Bestrafung von Tierquälern und schlechter Tierhaltung, als auch Mittel für Einrichtungen, welche gequälte Tiere aus Schlechter Haltung aufnehmen und betreuen.

• Klarstellung von Ausnahmen für die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen und kupierten Hunden

Haltung der FBP: Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr zum kommerziellen Zweck missbraucht werden – das bedeutet, dass Tiere welche diese aufweisen rein nur noch zum Beispiel bei der Abnahme von „Qual-Züchtern“ in gute Hände übergeben werden dürfen, dass dem Tier ein würdiges Leben ermöglicht werden kann. Dies stellt für uns die einzige Ausnahme in solchen Fällen dar!

• Verbot der Bewerbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen

Haltung der FBP: Keine Bewerbung, kein Handel – Härteste Strafen!

• Überarbeitung von Bestimmungen für den (Online)-Handel mit Tieren

Haltung der FBP: Der Handel mit Tieren muss generell unter die Lupe genommen und reglementiert werden, da hier auf Kosten des Tieres und der Tiergesundheit ein Geschäft der Ausbeutung betrieben wird (nicht pauschal, jedoch oft). Gerade im Bereich der Haustiere müssen strengere Reglementierungen geschaffen werden, welche auch den Züchter/Händler für Tierschutzverletzungen und die Tiergesundheit haftbar machen (egal ob gewerblicher Händler oder Privatperson)

• Erweiterung der Parteistellung der Tierschutzombudspersonen

Haltung der FBP: Diese Tierschutzstellen müssen ausgebaut werden, als auch deren Befugnisse erhöht werden – Die Tierschutzombudsstelle der Länder müssen ähnliche Kompetenzen erhalten, wie die Amtstierärzte, um jederzeit bei Missständen eingreifen zu können.

• Prüfung eines Verbots für Vollspaltenböden im Rahmen der Haltung von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern

Haltung der FBP: Die FBP Österreich fordert ein Totalverbot für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung ab 01.01.2023. Alleine, dass über dieses Folterwerkzeug noch begutachtet werden muss, zeigt wie unernst es dieser Regierung bei diesem Thema ist. Weiters fordert die FBP ein Verbot der Kastenhaltung in der Schweinehaltung und verpflichtende Auslaufzonen (Freilauf) in der Schweinehaltung.

www.freiebuergerpartei.at