Es ist immer wieder erschreckend, wie die Justiz Täter vor einer Bestrafung schützt, bzw. wie Taten ungesühnt und unverfolgt bleiben. Der Fall mit dem wir uns an sie wenden zeigt, wie ein sogenannter Flüchtling trotz erdrückender Beweislage ungeschoren davonkommt und weiter mit Suchtmitteln handeln und Mädchen belästigen kann. Unsere Justiz versagt auf allen Ebenen und solche Fälle nehmen in Konstanz zu.
Sachverhalt:
Ein 14-jähriges Mädchen lernt via social-Media einen 17-jährigen Afghanen kennen. Dieser Kontakt verlief stets via social-Media Plattformen und führte im vergangenen Jahr 2023 zu einem Treffen, da der Afghane lt. Aussagen des Mädchens mit Marihuana und sonstigen Drogen handelt und das Mädchen Marihuana bei diesem kaufen wollte. Es kahm zu einem Treffen, welches der Flüchtling Abdullah A. dazu ausnutze, das Mädchen sexuell zu belästigen und so bot der Afghane dem Mädchen Marihuana gegen sexuelle Leistungen an. (siehe Aussage lt. Polizeiprotokoll der Einvernahme)
Nachdem das Mädchen die Absichten verneinte und dem Afghanen die sexuellen Handlungen
verweigerte, entfernte dich dieser vom Treffpunkt. Das Mädchen, welches wegen dem Kauf von Marihuana dem Treffen zugestimmt hatte und dieses wollte, kontaktierte den Afghanen via Messenger, dass er doch zurückkommen solle und er würde für das «Gras» einen Kuss auf die Wange bekommen – dies geschah. Das Mädchen beharrte vor dem Wangenkuss, auf die Übergabe des Säckchens, in welchem sich das Marihuana befand. Der Afghane übergab dem Mädchen das Säckchen. Als das Mädchen, das Säckchen in die Hosentasche stecken wollte, ergriff der Afghane grob die Hand und wollte dem Mädchen das Säckchen entreißen, als sich dieses wehrte und die Hand nicht öffnete biss der Afghane dem Mädchen kurzerhand in die Hand und schlug es auf den Hinterkopf.
Diagnose Arzt:
Anschließend flüchtete der Afghane in Richtung Bregenz. Das Mädchen versteckte sich im Nahbereich und rief einen Bekannten an, welcher umgehend zu dem Mädchen kam. Nach einiger Zeit tauchte auch der Afghane wieder auf, ergriff jedoch die Flucht, als er sah, dass das Mädchen nicht mehr allein war. Was folgte waren dann Anschreiben über Chats, in welchen der Afghane das Mädchen weiter schikanierte und sich sogar über dieses lustig machte, als auch der Versuch, das Mädchen durch Geld-/Sachleistungen von einer Anzeige abzubringen
Das Mädchen erstattete dann gemeinsam mit ihren Eltern Anzeige bei der Polizeiinspektion Lochau. Es wurden alle Seiten einvernommen und der rechtliche Ablauf begann. Man könnte nun glauben, dass die Beweislage klar ist und eine Anklage die logische Konsequenz aus dieser Tat wäre – weit gefehlt, denn was kam, war die Einstellung des Verfahrens, was im Klartext bedeutet, dass der Afghane trotz Suchtgifthandels, trotz sexueller Nötigung und trotz Körperverletzung (attestiert) ungeschoren davonkommt. Die Einstellung erfolgte über die Staatsanwaltschaft Feldkirch.
Afghane lebt in Flüchtlingsunterkunft des IFS in Hörbranz
im vergangenen Jahr, als bekannt wurde, dass in Hörbranz eine neue Flüchtlingsunterkunft eröffnet wird, hat die FBP-Vorarlberg schwerste Bedenken angemeldet. Wir nahmen an einer Bürgerversammlung in Hörbranz teil, um nachzufragen, was die Polizei, das Land, das IFS, als auch die Gemeinde für Maßnahmen trifft, um die Sicherheit der Bevölkerung sicherzustellen. Es wurden KEINE detaillierten Angaben gemacht, außer dass Gespräche und Therapien für Ordnung sorgen sollen. Wie man sieht, scheinen die Streichelmethoden nicht zu fruchten und so kann festgehalten werden, dass der oben genannte Afghane Abdullah A. genau in jener Einrichtung untergebracht ist, welche letztes Jahr eröffnet wurde. In dieser Unterkunft sind rein «alleinreisende Minderjährige» untergebracht, welche sich ihr «Taschengeld» anscheinend mit Suchtmittelhandel aufbessern. Eine Kontrolle dieser sogenannten Flüchtlinge scheint nicht stattzufinden, denn ansonsten dürfte es keine solche Vorfälle geben! Es bekräftigt uns jedoch in unserer Haltung, dass solche Einrichtungen ein potentielles Gefahrenpotential aufweisen und lt. Insiderinformationen aus den Reihen der Polizei, Einsätze in solchen Einrichtungen zur Dienstroutine zählen, gleichermaßen wie Einsätze betreffend Täter aus dem Flüchtlings- oder Asylmilieu. Durch die Installierung von immer mehr solcher Unterkünfte, steigt auch die Gefahr ins unermessliche und das Blut der Opfer klebt an den Händen jener, welche diese Entwicklung fördern und herbeiführen.
Täterschutz durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch?
Die Einstellung des Verfahrens kann nur als Zeichen höchster Ignoranz gegenüber dem Opfer gewertet werden und zeigt, wie Asyl- und Flüchtlingstäter in unserem Land geschützt werden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch kommt mit dieser Verfahrenseinstellung NICHT ihrer Pflicht nach und versagt komplett. Fast schon könnte man davon sprechen, dass der Staat, die Justiz und die regierende Politik, den Tätern Beihilfe leistet und deren Taten deckt und vertuscht. Die FBP Vorarlberg fordert die Staatsanwaltschaft Feldkirch zu einer Begründung bezüglich der Einstellung auf, als auch zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens!
IFS muss ebenfalls in die Verantwortung genommen werden!
Das IFS, als auch die Caritas und sämtliche Institutionen, welche sich im Bereich der Asyl- u. Migrationsbetreuung eine goldene Nase verdienen, sind ebenfalls für solche Vorfälle, explizit auch für diesen in die Haftung zu nehmen, da allem Anschein nach die Betreuung unzureichend und zu lasch zu sein scheint. Wie kann es sein, dass ein alleinreisender Minderjähriger Mädchen sexuell nötigt und Drogen dealt? Wo werden beispielsweise diese Drogen gelagert? Finden Kontrollen statt, welche beispielsweise Drogen oder Waffen aus diesen Einrichtungen verbannen würden? Wie ist der Ausgang reglementiert? Gibt es Konsequenzen bei Fehlverhalten? Wie wird die Exekutive involviert? Auch das IFS, die Caritas und sämtliche Institutionen sind in die Pflicht und Verantwortung zu nehmen! Gerade in diesem Fall werden wir eine gesonderte Anfrage, an die betroffene Einrichtung in Hörbranz stellen, welche wir natürlich auch der Presse zur Verfügung stellen werden.
Klare Forderung nach harten Strafen und Remigration!
Die FBP Vorarlberg stellt an die Politik die klare Forderung für den Rückbau von solchen Asylunterkünften und der Remigration von all jenen Flüchtlingen, welche A keinen Grund für Schutz aufweisen und B straffällig oder generell auffällig sind. Nicht Einstellungen von Verfahren, sondern härteste Bestrafungen mit anschließender Abschiebung sind ein Muss und das Gebot der Stunde! Mit jenen Flüchtlingen, welche sich so aufführen, haben wir ein steinzeitliches Welt- und Frauenbild in unser Land importiert, welches schnellstmöglich wieder aus unserem Land entfernt werden muss!