SCHLUSS MIT DER IMPF-DISKRIMINIERUNG!

Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, scheint wie seine sozialistische Bundesvorsitzende Rendi-Wagner, in Zwangsphantasien zu verfallen, da ein tiefer Keil zwischen Geeimpfte und ungeimpfte geschlagen wurde, indem Hr. Hacker nun den Ausschluss von Ungeimpften aus dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben in den Raum stellt.

Diese neurologischen Zwangsstörungen scheinen ein weit verbreitetes Phänomen in den Köpfen der Sozialisten, der Grünen, der ÖVP, NEOS und auch Teilen der FPÖ zu sein, denn gebetsmühlenartig wird das Volk durch solche geistigen Durchfälle verängstigt und eingeschüchtert.

Nicht nur der Rote Stadtrat Hacker schwelgt im Spaltungs- und Totalitätsrausch, sondern auch der Steirische Landeshauptmann Schützenhöfer lässt mit seiner neuesten Perversion aufhorchen – der 1G Regel, was im Klartext bedeutet, dass nur noch Geimpfte am gesellschaftlichen Leben und an Veranstaltungen teilhaben sollen. Der Steirische Landeshauptmann Schützenhöfer wird wirklich langsam aber sicher zu unserem „Spezialfreund“, da die Allmachtsphantasien des Steirischen Provinzbarons jeglichen Gesetzen und den Menschenrechts- und Grundrechtskonventionen widersprechen!

Für Herrn Hacker, Landeshauptmann Schützenhöfer und den Rest der an Zwangsphantasien zu leiden scheinenden Akteure, geben wir eine kleine Nachhilfestunde im Bereich des Diskriminierungsverbotes:

Definitionen:

Unmittelbare Diskriminierung

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Mittelbare Diskriminierung

Im Falle einer mittelbaren Diskriminierung erfolgt die Ungleichbehandlung einer Person nicht offensichtlich wegen eines der oben genannten Diskriminierungsgründe, sondern aufgrund einer dem Anschein nach neutralen Regelung, die benachteiligende Auswirkungen haben kann. Allerdings liegt dann keine mittelbare Diskriminierung vor, wenn die betreffende Regelung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung des Zieles angemessen und erforderlich sind.

Gesetzesgrundlagen

Die Grundsätze zur Gleichbehandlung sind in Österreich vor allem in folgenden Gesetzen festgeschrieben:

  • Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG): für die Privatwirtschaft und in sonstigen Bereichen
  • Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz): für die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft
  • Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG): für Arbeitsverhältnisse im Bundesdienst
  • Das in Österreich seit dem Jahr 1979 bestehende Gleichbehandlungsgesetz und das seit dem Jahr 1993 bestehende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sind im Jahr 2004 um die Diskriminierungsgründe der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung erweitert worden. 

Weiters gilt im Bereich der Anti-Diskriminierung noch das EU – Recht, Menschenrechte, als auch Grundrechte und die Verfassung der Republik Österreich.

Ja Meine Herren und Damen aus „Zwangsphantasistan“, wer in der Politik tätig ist, der/die sollte sich bewusst sein, dass er eine Verpflichtung hat, Gesetze und die Würde der Menschen zu Achten und vorallem sich daran zu halten!

Schluss mit dieser grausigen Art der Diskriminierung von Ungeimpften und des Spaltens unserer Gesellschaft in geimpft und ungeimpft! Schluss mit der Gesundheitsdiktatur der ÖVP-Grünen Bundesregierung und dem Regime der Altparteien!

ABSCHIEBUNGEN DURCHFÜHREN – BEVÖLKERUNGSWILLEN UMSETZEN!


Das Thema Flüchtlinge und Abschiebungen nach Afghanistan ist aktueller denn je, da bereits die nächste Flüchtlingskrise vor den Toren Europas wartet und ungelöste Probleme mit Flüchtlingen in Österreich bestehen. Geheimdiensten zufolge, stehen zwischen 800.000 bis 1.000.000 Afghanen bereit um nach Europa zu flüchten. Was mit dieser neuerlichen Flüchtlingswelle auf uns zukommt, sind eine weitere Steigerung von Flüchtlingskriminalität, der Zuwachs des politischen Islams und ein falsches Frauenbild!

Die FREIE Bürgerpartei Österreich, hat sich bereits vor Wochen für einen konsequenten und harten Kurs im Bereich der Migration und des Flüchtlingsthemas ausgesprochen – genau dieser, von uns geforderte Kurs ist nun notwendiger denn je!

In Österreich halten sich viele Migranten trotz negativem Asylbescheid auf, dies oft über mehrere Jahre und trotz drastischer Gründe für den negativen Asylbescheid! (Straftaten, keinen Anspruch auf Schutzstatus, Vorverurteilungen im Ausland,…)

Ein erheblicher Teil aller Straftaten, welche in Österreich geschehen, werden durch Ausländer begangen, zu denen auch Flüchtlinge zählen. Die Jugendhaftanstalten weißen einen Ausländeranteil von nahezu 60% auf (davon über 10% Afghanen). Straftaten im Bereich der Sexualdelikte sind explosionsartig seit 2015 angestiegen und der Anteil der Täter mit Migrationshintergrund oder von Flüchtlingen, ist prozentuell ausgedrückt bei knapp 70%!

Der Mord an Leonie hat gezeigt, was für ein Frauenbild mit den Flüchtlingsströmen importiert wurde und es ist nicht tolerierbar, dass die Politik tatenlos dabei zusieht, wenn Frauen und Mädchen sexuelles Freiwild für diese Fremden sind! Wie viele Leonies muss es noch geben, bevor endlich gehandelt und diesem Wahnsinn ein Ende bereitet wird?!

Abschiebungen müssen durchgeführt werden, gleichgültig in welches Herkunftsland. Es ist uns einerlei, welche Zustände in Afghanistan herrschen, da für uns die Sicherheit unserer Bevölkerung im Vordergrund steht!

Betrachtet man die Zahlen in dem angehängten Link, so erkennt man, mit welchen Massen an Flüchtlingen wir es in Wirklichkeit zu tun haben und das Probleme, als auch Straftaten vorprogrammiert sind. Das Volk wird permanent belogen und Überfremdung permanent betrieben!


https://www.migration-infografik.at/at…/…

Wir fordern ein sofortiges Aussetzen des Asylrechtes, einen totalen Asyl- und Migrationsstopp, die sofortige Durchführung von Abschiebungen, als auch die Abschiebung all jener, deren Identität nicht nachvollziehbar ist!

Es muss ein Ende haben – Schluss mit dem Import des politischen Islam und importierte Kriminalität!
Asyl- und Migrationsstopp, als auch die Durchführung von Abschiebungen, bedeutet die Umsetzung des Bevölkerungswillen!

WO BLEIBEN DIE FAMILIENBEIHILFEN ?!

Seit Monaten warten tausende Familien und Alleinerziehende Elternteile auf die Auszahlung der Familienbeihilfe, welche dringend benötigt wird. Das Finanzministerium in Persona des Finanzministers Blümel, warf durch eine Anspruchsprüfung, Familien in ganz Österreich, bürokratische Prügel zwischen die Beine und unseres Erachtens nach, handelt es sich um eine Verzögerungstaktik um Gelder zurückzuhalten!

Wird die ÖVP – Grüne Coronadiktatur aus Mitteln finanziert, welche den Familien zustehen? Diese Frage stellt sich die FREIE BÜRGERPARTEI ÖSTERREICH, denn auch bei den Arbeitnehmerveranlagungen treten seit der Zentralisierung der Verfahren in Wien, erhebliche Verzögerungen auf und Beeinspruchungen bei falschen Bescheiden, stehen auch hier auf der Tagesordnung!

In Vorarlberg kahm heute die Meldung, dass nun die Caritas bei Familien einspringt – ein größeres Armutszeugnis, wie diese traurigen Umstände kann es für eine Regierung nicht mehr geben! Das Eigene Volk muss sich durch Almosen der Caritas über Wasser halten, während die zustehenden Gelder zurückgehalten werden!

Der vergessliche Finanzminister Blümel, glänzt nicht nur durch Entschlagungen im U-Ausschuss und vergessenen Nullen, sondern auch durch eine an den Tag gelegte Unmenschlichkeit, welche man nur in den Funktionärsreihen der ÖVP finden kann! Alleine die Tatsache, dass diese Gelder bei den Familien zurückgehalten werden zeigt, dass der neuen Volkspartei und dieser Regierung der Mittelstand und die Familien NICHTS Wert sind!

Die FREIE BÜRGERPARTEI ÖSTERREICH fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, unverzüglich die Zahlungen an die Familien durchzuführen!

GESUNDHEITSDIKTATUR BEENDEN!

Es ist höchste Zeit, dass die Gesundheitsdiktatur ein Ende nimmt, denn von einer Pandemie kann nicht mehr die Rede sein! Die Inzidenz bewegen sich in einem Bereich, der absolut verschwindend gering ist – Inzidenz Stand 25.07.21 lag bei 38,5, was in aktiven Fällen ausgedrückt 3916 Personen sind, was 0,044 % auf die Gesamtbevölkerung gesehen sind.

Rechtfertigen diese Zahlen, dass:

  • Menschen zu Impfungen genötigt werden
  • Die Freiheit und die Lebensfreude eingeschränkt, ja teils unterbunden wird
  • Bereits Kinder schon zur Impfung genötigt werden
  • Österreich nur noch ein Land des Test- und Impfzwanges ist
  • Kinder um Bildung betrogen werden
  • Alte Menschen vereinsamen und in Einsamkeit sterben
  • Die Gesellschaft gespalten wird

Diese Zahlen rechtfertigen keine der Zwangsmaßnahmen mehr und lassen nur noch einen Schritt zu – die sofortige Aufhebung ALLER Maßnahmen und Verordnungen, welche nur einem Zweck dienen, nämlich das Volk einzuschränken und über die Sauereien in der vorherrschenden Politik hinwegzutäuschen!

Die ÖVP – Grüne Koalition ist kurz vor dem Bruch und das Einzige, was diese zerrüttete Ehe noch am Leben hält ist eine gescheiterte Corona-Politik! Wären heute Wahlen, würden 55% dieser Regierung das Vertrauen entsagen – Schlussfolgerung daraus ist, dass die ÖVP und Grünen längst möglich das Lügenkonstrukt aufrecht erhalten um an der Macht festzuhalten.

Schluss mit der Gesundheitsdiktatur – jetzt muss wieder gelebt werden, wie Menschen! Ein Leben ohne Zwang, ohne Einschränkungen und ohne eine ÖVP-Grüne Regierung, welche ein Schreckensregime ausübt!

SCHÄCHTVERBOT! OPFERFEST BEDEUTET JÄHRLICHE TIERQUÄLEREI!

Während Bundespräsident Van der Bellen, Kanzler Kurz und andere weltfremde Gestalten der Politiklandschaft, den Muslimen ein schönes Opferfest wünschen mussten landesweit tausende Tiere einen qualvollen und grausamen Tod durch Schächtung sterben!

Man stelle sich vor ein heimischer Bauer würde in seinem Hinterhof einem Tier ohne Betäubung die Kehle durchschneiden und es bei vollem Bewusstsein ausbluten lassen – Grüne würden laut aufschreien, Anzeige, Tierschutzvereine würden den Hof belagern …. Was ist das Tierwohl jedoch wert, wenn es sich um ein muslimisches Fest dreht – NICHTS!

Die linkslinken Grünen schweigen, denn ihre Ideologie ist dehnbar wie Kaugummi und Muslime und muslimische Traditionen für sie unantastbar – Heuchelei in Reinkultur!

Jährlich wiederholt sich dieses grausige Schauspiel und die Behörden und die Politik sieht dieser Barbarei tatenlos zu! Nach § 32 Tierschutzgesetz ist die Betäubung vor der Tötung durch Ausblutung zwingend – Ausnahme bei „rituellen“ Schlachtungen.

Es ist wiederum ein Paradebeispiel, für die Beugsamkeit der österreichischen Politik im Zusammenhang mit fremden Kulturen! Wer in unserem Land leben will hat sich an die Gegebenheiten und Gesetze zu halten und diese dürfen nicht Fremden angepasst werden! Es ist traurig und erschreckend, dass jährlich tausende Tiere in unserem Land auf grausamste Art und Weise sterben müssen, lediglich wegen des Gutmenschtums der vorherrschenden Politik!

Wir appellieren an die österreichischen Bauern – verkauft eure Tiere nicht zum Zwecke des Opferfestes, wenn ihr nicht wisst, wie die Schlachtung durchgeführt wird und wo und durch wen diese durchgeführt wird! Dies seid ihr euren Tieren schuldig, welche ihr aufgezogen habt!

Wir fordern ein strenges Verbot und härteste Strafen für Schächtungen und Tierquälerei im Zusammenhang mit dieser steinzeitlichen Perversion! Tierleid ist nicht rituell, sondern verabscheuenswürdig!

EIN KLARES NEIN ZUR IMPFPFLICHT UND ZU ZWANGSMAßNAHMEN!

Die Perversionen der Bundesregierung, als auch so mancher Provinzbarone und Baroninnen, gehen in die nächste Phase und so ist nun auch Impfzwang kein Tabu mehr. Wiens Vizebürgermeister Wiederkehr (NEOS) posaunte gerade in der ZIB2, für wie begrüßenswert er die verpflichtende Impfung für Lehrpersonal findet. Die Vorarlberger LR Rüscher (ÖVP) und die Landessanitätsdirektion gaben heute eine Empfehlung an Gesundheits- und Pflegeeinrichtung aus, keine ungeimpften Personen mehr einzustellen – in Summe Impfdiktatur in vollendeter und perversester Form!

Es ist klar festzuhalten, dass wieder gegen geltendes Recht verstoßen wird:

Auszüge aus dem Antidiskriminierungsgesetz:

§ 2

Begriffe

(1) Diskriminierungen umfassen unmittelbare Diskriminierungen, mittelbare Diskriminierungen, Belästigungen und Beschränkungen.

(2) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aus einem der in

§ 3

Abs. 1 und 2 erster Satz genannten Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

(7) Eine Beschränkung liegt vor, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union ungerechtfertigt eingeschränkt und behindert wird.2. AbschnittDiskriminierungsverbot§ 3*)Diskriminierungsverbot(1) Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 und 3 sind unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen sowie Belästigungen von Personen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, verboten. Dieses Verbot umfasst nicht Ungleichbehandlungen, die nach § 4 gerechtfertigt sind.

Auszüge aus der Grundrechtscharta der EU:

KAPITEL I

WÜRDE DES MENSCHEN

Artikel 1

Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel 3

Recht auf Unversehrtheit

(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

– die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetz-lich festgelegten Modalitäten,

– das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zumZiel haben,

– das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zunutzen,

Artikel 15

Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten

(1) Jede Person hat das Recht, zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Berufauszuüben.

Fakt ist, dass erneut Gesetzesbruch betrieben wird und alleine schon der Gedanke an Zwangsipfungen, ist verwerflich und Anstiftung zum Gesetzesbruch! Selbstbestimmung und die Freiheit sind Grundrechte welche nicht verhandelbar sind! Ich bin der Coronadiskurse müde, aber dennoch dürfen derartige Dinge und aktiver Gesetzesbruch nicht geduldet werden und in einer Demokratie Einzug halten!

Georg J. Palm

Bundesparteiobmann